Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. GELTUNGSBEREICH
(1) Die Lieferungen, Leistungen und Angebote des Auftragnehmers erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Gegenbestätigungen des Auftraggebers unter Hinweis auf seine Geschäfts- oder Lieferbedingungen wird hiermit widersprochen.
(2) Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn der Auftragnehmer sie schriftlich bestätigt.
(3) Diese Geschäftsbedingungen bleiben auch dann verbindlich, wenn einzelne Teile aus irgendwelchen Gründen nicht wirksam sein sollten.
(4) Im Hinblick auf elektronische Bestellungen weist der Auftragnehmer darauf hin, dass der Vertragstext nicht gespeichert und nicht mehr nachträglich einsehbar ist (§ 9 ECG).

II. VERTRAGS ABSCHLUSS
(1) Die Bestellung des Kunden stellt ein Angebot dar. Wenn die Bestellung bei uns eingelangt ist, wird der Kunde über die von ihm bekanntgegebene e-mail Adresse vom Eingang seiner Bestellung verständigt.
Diese Verständigung stellt noch keine Annahme seines Angebots dar.
(2) Ein Vertrag kommt erst nach Annahme unsererseits zu Stande. Der Kunde wird von unserer Annahme per e-mail verständigt. Sollten wir der Bestellung des Kunden aus irgendwelchen Gründen nicht nachkommen können, wird der Kunde darüber per e-mail verständigt.

III. PREISANGEBOTE
(1) Die im Angebot des Auftragnehmers genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben.
(2) Aufträge, die vom ursprünglichen Angebot abweichen, werden erst durch eine Bestätigung des Auftragnehmers verbindlich.
Einwendungen wegen eines Abweichens des Inhaltes einer Auftragsbestätigung von der Bestellung müssen unverzüglich schriftlich erhoben werden. Der Inhalt der Auftragsbestätigung gilt als genehmigt, sollte der Auftragsbestätigung nicht binnen 1 Tag widersprochen werden. Diese Widerspruchsfrist schließt Tage eines Betriebsstillstandes nicht ein.
(3) Generell gelten Preisangebote als unverbindlich, soweit nicht Gegenteiliges ausdrücklich vereinbart wird.

IV. RECHNUNGSPREIS
Der Auftragnehmer fakturiert seine Lieferungen und Leistungen mit dem Tage an dem er vollständig liefert, für den Auftraggeber einlagert oder für ihn auf Abruf bereithält.

V. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
(1) Die Zahlung (Nettopreis zuzüglich Mehrwertsteuer) ist innerhalb von 7 Kalendertagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu leisten.
(2) Gerechtfertigte Reklamationen berechtigen nicht zur Zurückhaltung des gesamten, sondern lediglich eines angemessenen Teiles des Rechnungsbetrages.
Sofern auf der Rechnung nicht eine andere Bankverbindung angegeben wird, haben Überweisungen zu erfolgen an:
Bankverbindung: Raika Peilstein
IBAN: IBAN AT90 3441 0000 0672 8398
BIC RZOOAT2L410


VI. ZAHLUNGSVERZUG
(1) Wird eine wesentliche Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Auftraggebers bekannt oder ist er in Zahlungsverzug, so steht dem Auftragnehmer das Recht zu, sofortige Zahlung bzw. die Sicherstellung sämtlicher, auch noch nicht fälliger Rechnungen zu verlangen sowie die Weiterarbeit an den laufenden Aufträgen von anteiligen Zahlungen abhängig zu machen. Weiters hat der Auftragnehmer das Recht, die noch nicht ausgelieferte Ware vor Zahlungseingang zurückzuhalten und bei Nichtzahlung der anteiligen Zahlungen die Weiterarbeit an noch laufenden Aufträgen einzustellen. Diese Rechte stehen dem Auftragnehmer auch zu, wenn der Auftraggeber trotz einer verzugsbegründenden Mahnung keine Zahlung leistet.
(2) Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 10 % zu zahlen. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen.
(3) Der Auftraggeber verpflichtet sich für den Fall des Verzuges, als Entschädigung für etwaige Betreibungskosten einen Pauschalbetrag von € 40,– zu bezahlen.
Darüber hinaus ist jeder weitere Schaden, insbesondere auch der Schaden, der dadurch entsteht, dass infolge Nichtzahlung entsprechend höhere Zinsen auf allfälligen Kreditkonten auf Seiten des Auftragnehmers anfallen, sowie die notwendigen Kosten zweckentsprechender, außergerichtlicher Betreibungs- und Einbringungsmaßnahmen unabhängig vom Verschulden am Zahlungsverzug zu ersetzen soweit diese in einem angemessenem Verhältnis zur betriebenen Forderung stehen.

VII. LIEFERZEIT
(1) Vereinbarte Lieferzeiten sind grundsätzlich nur Zirkatermine, sofern sie nicht ausdrücklich als Fixtermine schriftlich zugesagt wurden.
Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nach bzw. hält er die vereinbarten Termine nicht ein, so haftet der Auftragnehmer nicht für die Einhaltung des vereinbarten Liefertermins. Dies gilt auch im Falle nachträglicher Auftragsänderungen durch den Auftraggeber.
Darüber hinaus hat der Auftragnehmer einen Anspruch auf Ersatz der ihm daraus entstehenden Kosten.

VIII. LIEFERUNG
(1) Lieferungen erfolgen ab Betrieb des Auftragnehmers auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. Transportversicherungen werden nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten des Auftraggebers vorgenommen.
Die Gefahr geht auf den Auftraggeber über, sobald die Sendung an die den Transport durchführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager des Auftragnehmers verlassen hat.
Wird der Versand auf Wunsch des Auftraggebers verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über.

IX. ANNAHMEVERZUG
(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die vertragsmäßig übersandte oder zur Abholung bereitgestellte Ware unverzüglich anzunehmen; kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, so gilt die Lieferung als übernommen und damit geht die Gefahr des zufälligen Untergangs auf den Auftraggeber über.
(2) Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei vorliegendem Annahmeverzug oder auch bei Eintritt einer durch höhere Gewalt verursachten Lieferungsunmöglich- keit die Waren auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers selbst zu lagern oder bei einem Spediteur einzulagern.

X. BEANSTANDUNGEN/GEWÄHRLEISTUNG

(2) Beanstandungen (Mängelrügen) wegen offensichtlicher Mängel sind unverzüglich nach Ablieferung und bestimmt dem Auftragnehmer anzuzeigen. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach Entdecken zu rügen.

(4) Das Vorliegen des Mangels im Übergabezeitpunkt ist vom Auftraggeber zu Beweisen.
(5) Bei berechtigten Beanstandungen ist der Auftragnehmer nach seiner Wahl unter Ausschluss anderer Ansprüche zur Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung verpflichtet, und zwar bis zur Höhe des Auftragswertes, es sei denn, eine zugesicherte Eigenschaft fehlt oder dem Auftragnehmer oder seinem Erfüllungsgehilfen fallen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.
Das Gleiche gilt für den Fall einer berechtigten Beanstandung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Im Falle verzögerter, unterlassener oder misslungener Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Auftraggeber Herabsetzung der Vergütung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
Die Haftung des Auftragnehmers für Mangelfolgeschäden besteht nur im Falle von vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verursachung.

(7) Bei Teillieferung gelten diese Regelungen jeweils für den gelieferten Teil. Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung.

(10) Der Auftragnehmer haftet keinesfalls für Schäden, die durch mangelhafte Lagerung der Erzeugnisse seitens des Auftraggebers entstanden sind.

XI. HAFTUNG
(1) Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln verursacht sind; dies gilt nicht für Personenschäden. (2) Ersatzansprüche verjähren in 6 Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, jedenfalls in 5 Jahren nach Einbringung der Leistung oder Lieferung.

XII. EIGENTUMSVORBEHALT
Die Ware bleibt Eigentum des Auftragnehmers bis zur vollständigen Bezahlung.

XIII. RÜCKBEHALTUNGSRECHT
Dem Auftragnehmer steht an vom Auftraggeber angelieferten Waren ein Zurückbehaltungsrecht bis zur vollständigen Erfüllung aller fälligen Forderungen aus dem Auftrag zu.

XIV. GERICHTSSTAND
(1) Auf das Vetragsverhältnis findet österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Die Vertragssprache ist Deutsch.
(2) Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist der Sitz des Auftragnehmers.
(3) Zur Entscheidung aller aus diesem Vertag entstehenden Streitigkeiten ist das am Sitz unseres Unternehmens sachlich zuständige Gericht örtlich zuständig.

XV. AUFTRAGSABMACHUNG
Alle Auftragsabmachungen einschließlich nachträglicher Änderungen, Ergänzungen usw. bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.

Stand: Jänner 2017
 
 
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